Häufig gestellte Fragen zur Mehrwertsteuerregistrierung

Antworten zu Ihrer VAT-Registrierung in der Schweiz

Wer muss sich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer registrieren?

Unternehmen und Selbstständige müssen sich registrieren, sobald ihre Umsätze die Schwelle von CHF 100'000 pro Jahr überschreiten, unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland erzielt werden.

Wie läuft das Registrierungsverfahren ab?

Sie reichen das ausgefüllte Formular und erforderliche Unterlagen beim Bundesamt für Zoll elektronisch ein. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt und prüfen die Dokumente vor Einreichung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden eine Handelsregisterauszugkopie, Angaben zum Tätigkeitsbereich, eine Beschreibung der Lieferketten und Angaben zu Geschäftspartnern.

Wie lange dauert die Registrierung?

In der Regel dauert der Prozess vier bis acht Wochen, abhängig von Vollständigkeit der Unterlagen und Bearbeitungszeiten der Behörde.

Muss ich als ausländisches Unternehmen einen lokalen Vertreter benennen?

Ja, ausländische Anbieter ohne Niederlassung in der Schweiz benötigen einen Fiskalvertreter mit Sitz in der Schweiz, der die Kommunikation mit der Behörde übernimmt.

Welche Pflichten habe ich nach der Registrierung?

Nach der Registrierung müssen Sie regelmässig Mehrwertsteuerabrechnungen einreichen, Belege ordnungsgemäss aufbewahren und Änderungen unverzüglich melden.

Kann ich mehrere Geschäftsfelder separat registrieren?

Sie können unterschiedliche Tätigkeitsbereiche in der Meldung aufführen. Eine separate Registrierung ist in der Regel nicht nötig, wenn es sich um dasselbe Subjekt handelt.

Wie kann mehrwertpro mich unterstützen?

Wir prüfen Ihre Unterlagen, erstellen Fristenpläne, kommunizieren mit der Behörde und bieten praxisorientierte Beratung ohne unnötige Formalitäten.

Wie kontaktiere ich mehrwertpro für eine Beratung?

Rufen Sie uns an unter +41762429097, senden Sie eine E-Mail über das Kontaktformular auf mehrwertpro.com oder besuchen Sie uns an der Bundesplatz 3, 3005 Bern.